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Hochwasserschutz

durch Flussauen

Hochwasser sind natürliche Ereignisse: sie haben neben einer zerstörerischen Wirkung auch eine wichtige ökologische Funktion. Tiere und Pflanzen haben sich an den Wechsel zwischen Überflutung und Austrocknung angepasst – sie benötigen die Vielfältigkeit der Lebensräume, die durch die Änderung des Wasserstandes hervorgerufen wird.

Durch den Klimawandel verändert sich aber in Zukunft die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Hochwasser. In den letzten Jahrzehnten haben Hochwasser an Häufigkeit und Heftigkeit zugenommen und damit auch der wirtschaftliche Schaden für die Gesellschaft. Mit der Gestaltung unserer Umwelt beeinflussen wir maßgeblich die Entstehung, den Verlauf und die Auswirkungen von Hochwasserereignissen. Werden in Gebieten, die vorher als Überschwemmungsflächen zur Verfügung standen, Siedlungen und Gewerbegebiete angelegt, so werden durch diese massiven Eingriffe in die Natur die Hochwassergefahr verstärkt und das Schadenpotential stark erhöht.

 

Fotos: Sven Tennert

„Natürliche oder naturnahe Auen verändern den zeitlichen Ablauf des Hochwassers durch die Bremswirkungen der Vegetation und die Rauheit der Geländeoberfläche, und sie können große Wassermengen aufnehmen. Hochwasserwellen können dadurch deutlich abgeflacht und verzögert werden.“

(Bundesamt für Naturschutz: Hochwasserschutz und Flussauen)

Der Lauf der Sülz wurde in den letzten zweihundert Jahren verändert und begradigt, die natürliche Aue durch Straßen und Bahn zerschnitten und eingeengt. Vor allem aber wurden große Flächen versiegelt – durch neue Wohnsiedlungen und Gewerbegebiete im Überschwemmungsbereich der Sülz: u.a. dem Fröling-Gelände, Am Lüderich und Zum Sülzufer, Schulstraße / Im Auel. All diese und weitere Bereiche liegen mittlerweile teilweise oder ganz im von der Bezirksregierung festgesetzten Überschwemmungsbereich der Sülz – dem Gebiet, das statistisch gesehen im Mittel alle 100 Jahre überschwemmt wird (HQ100). Der überwiegende Teil des Fröling-Geländes gehört nicht zu diesem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, obwohl er unterhalb der Hochwasserkrone liegt, da er durch einen Damm geschützt wird.  Hält der Damm nicht, dann liegt er aber bei HQ100  bis zu einem halben oder gar einen ganzen Meter unter Wasser.

Die Wasserproblematik im Bereich Untereschbach

„Der Begriff „Jährlichkeit“ beschreibt die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Hochwasserereignisses mit dazugehörigem Wasserstand und Durchflussmenge. Der Begriff „Jährlichkeit“ wird in der Öffentlichkeit häufig falsch interpretiert. Hochwasserbetroffene verknüpfen ihn oft mit der Annahme, dass ein Hochwasser mit der Jährlichkeit von 100 Jahren in Abständen von 100 Jahren auftritt. Tatsächlich liegt der „Jährlichkeit“ aber eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung zugrunde. Es ist daher durchaus möglich, dass statistisch seltene Hochwasserereignisse tatsächlich in deutlich kürzeren Zeitspannen auftreten – so wie es am Rhein 1993 und 1995 der Fall war.“

(Umweltbundesamt: Hochwasser verstehen, erkennen, handeln! S. 28f)

Die Karten der Bezirksregierung zeigen links die verschiedenen Wassertiefen, geschützte und ungeschützte Bereiche und die Fliessgeschwindigkeiten. Die rechte Karte zeigt welche Nutzung durch die Überschwemmung in Gefahr gerät, ob Wohnbebauung (rot), Gewerbe (lila) oder z.B. landwirtschaftlich genutzte Fläche (gelb).

Diese Karten berücksichtigen allerdings weder aufsteigendes Grundwasser noch Oberflächenwasser, wie z. B. nach Starkregenereignissen.

Auch die Aufnahmefähigkeit der Kanalisation wird nicht einberechnet.

Karten der Bezirksregierung, Bereich Untereschbach, HQ 100

Auf den Karten erkennt man deutlich, dass Bereiche, die im überflutet werden, jetzt gerade versiegelt und bebaut werden - durch Wohnbebauung und die geplante Feuerwache. Vor Untereschbach und innerhalb von Untereschbach gibt es in Flussnähe kaum noch Möglichkeiten, dass der Fluss sich ohne Schaden anzurichten ausbreiten kann. Schon die Versiegelung Innerorts kann zu Problemen führen.

Diese Problematik wird auch immer wieder in Zeitungsartikeln deutlich zum Beispiel im Artikel "Hochwasser in Overath im Kölner Stadtanzeiger vom 16.04.2015) deutlich:

In der Ortslage Altenbrück zwischen Untereschbach und Steinenbrück sorgt Hochwasser nach starken Regenfällen regelmäßig für immense Schäden. Von einem Jahrhunderthochwasser kann dann längst keine Rede mehr sein. Zuletzt wurden hier 2005, 2012 und 2013 viele Keller und auch Wohnungen unter Wasser gesetzt. An der Olper Straße meldete man mehrfach „Land unter“. Vereinzelt sind sogar Gefahrstoffe freigeworden, die über Dresbach und Holzbach in der Sülz landeten. (...)

Fachleute hatten festgestellt, dass die rege Bautätigkeit in Steinenbrück das Problem verschärft habe. Manche alteingesessenen Bürger besonders entlang der Römerstraße hatten erhebliche Schäden an Mobiliar und an der Bausubstanz des Hauses durch das Hochwasser erlitten. – Quelle: http://www.ksta.de/1395448 ©2017

Die Kosten für das neue größere Regenrückhaltebecken werden auf 886.000,-€ veranschlagt. Ein Problem, dass durch Baumaßnahmen verschärft wurde, versucht man mit viel Geld wieder in den Griff zu bekommen. Die Anwohner bleiben allerdings selber auf den Kosten sitzen.

Manchmal kann das Wasser auch lebensgefährlich werden und nicht nur "Hab und Gut zerstören" (KSTA 03.07.2012):

„Plötzlich ergoss sich der Eschbach wie bei einer Springflut über unsere Immobilie. Meine Freundin und ich bekamen Angst und wir flüchteten in die obere Etage meines Hauses“, erinnert sich die Hauseigentümerin. In wenigen Sekunden stand ihr Wohnzimmer in der unteren Etage rund 1,6 Meter tief unter Wasser. Aus dem Fenster beobachtete Antoni, wie ihr Auto von den Fluten weggespült wird. Die 1,65 Meter große Frau sprang von der Treppe ins Wasser und schwamm zur Haustür. Als sie mit ihren Füßen den Boden berührte, erhielt sie einen starken Stromschlag. Ihre Beine und Arme zeigten Lähmungserscheinungen. Mühsam zog sie sich auf die Treppe. Wenig später kam der Notarzt, ein Rettungswagen brachte die schwer verletzte Frau ins Vinzenz-Palotti-Hospital nach Bensberg. – Quelle: http://www.ksta.de/4612010 ©2017

Nun könnte man hingehen und überlegen, wie man die Situation, die jetzt schon kritisch ist für die Anwohner, entschärft. Vielleicht könnte man in Kooperation mit dem Aggerverband Lösungen finden, die freien Flächen zwischen Untereschbach und Unterauel zu nutzen. Der materielle Schaden ist immens, teilweise Existenzgefährdend. Es wäre daher durchaus sinnvoll gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Situation in Unterauel

Die bereits im B-Plan 130 (Fröling) enthaltene Fläche zwischen der vorhandenen Gewerbebebauung „Fröling“ und Unterauel liegt vollständig im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, und das jetzt geplante Gewerbegebiet zwischen Unterauel und Untereschbach wird zumindest teilweise darin liegen. Dabei sind bei diesen festgesetzten Überschwemmungsgebieten noch nicht die Wirkungen von Starkregen, Sturzfluten und Grundhochwasser berücksichtigt, die aber in diesem Gebiet besonders relevant sind.

Genau wie das vorhandene Gewerbegebiet, müsste auch das neue Gewerbegebiet angeschüttet werden. Automatisch läge die Wohnbebauung in einer Wanne und das Wasser würde sich bei stärkeren Hochwassern dort ausbreiten.

Karten der Bezirksregierung, Bereich Unterauel, HQ 100

 

 

In Deutschland und auch in NRW werden große Anstrengungen unternommen, um den natürlichen Wasserrückhalt zu stärken,  Retentionsflächen (zurück-) zu gewinnen und die Auenlandschaften zu renaturieren. So wird allein die Renaturierung der Emscher und ihrer Nebenflüsse 4,5 Milliarden Euro kosten. Will man in Overath dagegen ohne Not  die gegenteilige Politik betreiben, mit allen resultierenden Folgekosten?

 

„Überschwemmungsgebiete schützen als Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor weiterer Flächeninanspruchnahme durch Bauleitplanung.

* Sie überlagern auch ASB und GIB“

(Regionale Perspektiven für die Planungsregion Köln, S. 114. ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich, GIB = Gewerbe-und Industrieansiedlungsbereich)

 

„In Überschwemmungsgebieten nicht zu bauen, ist das wirksamste Mittel, um Schäden bei einem Hochwasser zu vermeiden.“

(Umweltbundesamt: Hochwasser verstehen, erkennen, handeln! S. 44)

Bezirksregierung Köln: Umsetzung der

EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL)

Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) dient der Bewertung und dem Management von Risiken durch Hochwasser. Sie verfolgt das Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen.

Im Jahr 2007 trat die von der Europäischen Gemeinschaft (EG) erlassene Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) in Kraft. Die Richtlinie hat zum Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Infrastrukturen und Eigentum zu verringern. Die Zielsetzung wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen. Aufgrund der EG-HRMRL sind bis zum 22.12.2015 für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet worden. Die Pläne sollen über bestehende Gefahren informieren und dazu dienen, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen.

Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, Hochwasserschutz

Wasserhaushaltsgesetz

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts. Es ist in der Fassung vom 31. Juli 2009 ein Gesetz in der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das WHG enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz.

Impressionen vom Hochwasser

- ein Bild sagt mehr als 1000 Worte -

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